Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 02.09.2025

Allgemeines

  1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Kevin Meyer Consulting GmbH, Ute-Strittmatter-Straße 16, 81248 München („KMC“) und deren Kunden („Kunden“).
  2. Die Kunden bestätigen, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu sein und ausschließlich in dieser Tätigkeit die Dienste von KMC in Anspruch zu nehmen.
  3. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen KMC und den Kunden gelten ausschließlich diese AGB unter Ausschluss etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen der Kunden.

Leistungserbringung durch KMC

  1. Die Pflichten von KMC ergeben sich primär aus dem zwischen KMC und dem Kunden geschlossenen Vertrag („Vertrag“) und nachrangig aus diesen AGB.
  2. Alle Leistungen werden im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages nach § 611 f. BGB geschuldet, soweit im Vertrag nicht ausdrücklich die Herstellung bestimmter Werke vereinbart ist.
  3. Im Rahmen von Medien- und Podcastproduktionen schuldet KMC die Herstellung bestimmter Werke (z. B. fertiggestellte Podcast-Episoden). Für diese gilt: Der Kunde ist verpflichtet, die von KMC gelieferten Leistungen unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 5 Werktagen schriftlich Mängel anzuzeigen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
  4. Die Leistungen erbringt KMC durch seine Geschäftsführung, Mitarbeiter oder beauftragte Subunternehmer (z. B. Videografen, Podcast-Studios). KMC haftet für die sorgfältige Auswahl und Koordination der Subunternehmer, nicht jedoch für deren individuelle Leistungsfehler.
  5. Der Zeitrahmen für die Leistungserbringung ergibt sich aus dem Vertrag. Im Übrigen steht KMC für die konkrete Zeit der Leistungserbringung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
  6. Die Leistungserbringung erfolgt vorwiegend online. Falls die Leistungserbringung vor Ort stattfindet, treffen die Parteien hierzu Bestimmungen in dem Vertrag.

Vergütung

  1. Die Vergütung ergibt sich aus dem Vertrag. In Ermangelung einer Angabe handelt es sich dabei um Nettopreise.
  2. Der Kunde ist vorleistungsverpflichtet, wenn sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt.
  3. KMC ist berechtigt, im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung beauftragte Fremdleistungen (z. B. Videografen, Podcast-Studios) im Namen des Kunden zu verauslagen. Diese Kosten werden dem Kunden in der tatsächlich angefallenen Höhe eins zu eins in Rechnung gestellt.

Kündigung / Laufzeit

  1. Verträge sind für vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist für die Laufzeit ausgeschlossen.
  2. Insofern der Vertrag bestimmte Leistungen enthält, die im Rahmen automatisch verlängerter Leistungszeiträume erbracht werden, gelten die im Vertrag genannten Fristen für Verlängerungen und Kündigungen.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt in jedem Fall unberührt.
  4. Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Rechte an Inhalten

  1. KMC hält an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken usw. ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von KMC untersagt.
  2. Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die geteilten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrages.
  3. Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte unserer Mitgliederplattformen an nicht von uns gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von uns im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 15.000,00 Euro betragen kann, uns gegenüber als verwirkt. Der Zugriff durch Betriebsangehörige / Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig und muss von KMC ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und bestätigt werden.
  4. Bei Medien- und Podcastproduktionen gilt:
    • Der Kunde räumt KMC die erforderlichen Rechte ein, um das vom Kunden oder von Dritten bereitgestellte Rohmaterial (Audio, Video, Bild, Musik, Marken) bearbeiten und weiterverarbeiten zu dürfen.
    • Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den durch KMC final erstellten Werken (z. B. Podcast-Episoden, Clips, Teaser).
    • Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche Rechte an den eingebrachten Inhalten verfügt und stellt KMC insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
  5. Mit Nutzung der Leistungen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch unser Unternehmen und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.
  6. Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.
  7. Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.

Distribution und Plattformen

  1. KMC übernimmt projektbezogen die Veröffentlichung von Medieninhalten im Namen des Kunden auf den vereinbarten Plattformen (z. B. Spotify, Apple Podcasts, YouTube).
  2. KMC haftet nicht für Sperrungen, Löschungen, Änderungen der Algorithmen oder technische Ausfälle dieser Plattformen.
  3. Der Kunde ist verantwortlich für die Einrichtung und Pflege seiner Accounts/Logins, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Archivierung und Datenhaltung

  1. KMC bewahrt Rohdaten und Projektdateien für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Veröffentlichung auf.
  2. Danach besteht keine Pflicht zur weiteren Speicherung. Eine längere Aufbewahrung kann gesondert vereinbart werden.

Reisekosten und Nebenkosten

  1. Reise- und Übernachtungskosten, die im Rahmen der Vertragserfüllung notwendig werden, werden dem Kunden zusätzlich zur vereinbarten Vergütung berechnet.
  2. Abgerechnet werden insbesondere:
    • Bahnreisen 2. Klasse oder Flugreisen Economy Class,
    • Fahrten mit dem Pkw mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer,
    • Übernachtungskosten in einem Hotel mittlerer Kategorie,
    • angemessene Verpflegungskosten.
  3. Sonstige Nebenkosten (z. B. Versandkosten, Materialkosten, spezielle Produktionsausgaben) werden ebenfalls gesondert ausgewiesen und berechnet, sofern sie für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind.
  4. KMC wird dem Kunden auf Wunsch die entsprechenden Nachweise vorlegen.

Referenzen und Schweigepflicht

  1. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass KMC ihn als Referenz auf der Website, in sozialen Medien und Printmedien sowie in Werbematerialien als Referenz nennen. Dazu verwendet KMC das Logo und den Namen des Kunden, was der Kunde ausdrücklich gestattet.
  2. Der Kunde kann der Nennung als Referenz jederzeit durch Mitteilung in Textform (§ 126b BGB) widersprechen.
  3. KMC verpflichtet sich, Stillschweigen über Informationen zu bewahren, die KMC im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt werden. Das gilt nicht, wenn der Kunde KMC von dieser Schweigepflicht entbindet. Das vorgenannte Recht, den Kunden als Referenz zu nennen, bleibt hiervon unberührt.

Datenschutz

  1. Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten für unsere Kunden, so ist KMC verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
  2. KMC nimmt keine weiteren Auftragsverarbeiter ohne vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen in Anspruch. Im Fall einer allgemein schriftlichen Genehmigung informiert der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen immer über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder die Ersetzung anderer Auftragsverarbeiter, wodurch der Auftraggeber die Möglichkeit erhält, gegen derartige Veränderungen Einspruch zu erheben. In Bezug auf die Inhalte eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages gelten die Anforderungen nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO.

Schlussbestimmungen

  1. Mündliche Nebenabreden zu allen unseren Verträgen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen aller geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
  2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen der Verträge unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
  3. Auf alle Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit unseren Verträgen sind die Gerichte am Unternehmenssitz von KMC ausschließlich zuständig.